Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der KI-Tech Consulting by Velentis UG
Stand: 12. März 2025
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1. Geltungsbereich:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der KI-Tech Consulting by Velentis UG (im Folgenden „KI-Tech“ oder „wir“) und ihren Kunden (im Folgenden „Kunde“), die ausschließlich Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind. Verbraucher i. S. d. § 13 BGB sind von den Leistungen ausgeschlossen.
Diese AGB finden Anwendung auf sämtliche von KI-Tech angebotenen Dienstleistungen und Produkte, insbesondere in den Bereichen KI-Entwicklung, Softwareentwicklung, Beratung und sonstigen IT-Services.
2. Abweichende Bedingungen:
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit KI-Tech diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
3. Vertragssprache:
Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
4. Aktualität und Einbeziehung:
Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB ist unter https://kitechconsulting.de/nutzungsbedingungen abrufbar. Mit Vertragsschluss erkennt der Kunde die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung als verbindlich an.
§ 2 Anbieterinformationen
1. Rechtsform und Vertretung:
Vertragspartner und Anbieter ist die
KI-Tech Consulting by Velentis UG
Auf dem Grat 8, 14195 Berlin
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Benjamin Meiler
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, HRB 273138 B
Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: Umsatzsteuergesetz: DE453147786
2. Kontakt:
Telefon: +49 30 814533240
E-Mail: [[email protected]]
3. Änderungen:
Änderungen der Anbieterinformationen werden dem Kunden auf geeignete Weise (z. B. per E-Mail) mitgeteilt und gelten als bekanntgegeben, sobald sie auf der Webseite https://kitechconsulting.de/agb veröffentlicht sind.
§ 3 Vertragsgegenstand und Zustandekommen des Vertrages
1. Angebot und Vertragsschluss:
Die Darstellung unserer Leistungen (z. B. auf der Website, in Broschüren oder Angeboten) ist freibleibend und unverbindlich. Sie stellt keine bindende Offerte zum Abschluss eines Vertrages dar.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot (z. B. durch Unterschrift eines schriftlichen Angebots oder per E-Mail) abgibt und KI-Tech dieses Angebot schriftlich oder durch Leistungsbeginn innerhalb von 14 Tagen annimmt.
2. Vertragsunterlagen:
Die konkreten vertraglichen Leistungsinhalte werden in einem individuellen Angebot, einer Leistungsbeschreibung oder einem Pflichtenheft festgehalten.
Der Vertragstext sowie diese AGB werden von KI-Tech gespeichert und dem Kunden in Textform (z. B. per E-Mail) zur Verfügung gestellt.
3. Vertragliche Nebenabreden:
Mündliche Zusicherungen, Nebenabreden oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch KI-Tech.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Preise und Umsatzsteuer:
Sämtliche Preise verstehen sich netto in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Kosten (z. B. Einrichtungsgebühren, Reisekosten, Wartungspauschalen) werden separat ausgewiesen oder individuell im Angebot festgelegt.
2. Zahlungsmodalitäten:
Die Zahlungsabwicklung erfolgt ausschließlich gegen Rechnung durch Banküberweisung.
KI-Tech behält sich vor, individuelle Zahlungspläne oder Ratenzahlungen zu vereinbaren.
3. Fälligkeit und Verzug:
Sofern nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug ist KI-Tech berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen. Daneben kann KI-Tech für jede Mahnung eine pauschale Mahngebühr erheben.
4. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht:
Der Kunde ist nur dann zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
§ 5 Lieferung, Leistungserbringung und Mitwirkungspflichten
1. Leistungsfristen:
Die Leistungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag, Angebot oder Pflichtenheft. Sofern dort keine spezifische Frist benannt ist, erfolgt die Bereitstellung bzw. Leistungserbringung innerhalb angemessener Frist, regelmäßig innerhalb von 14 Werktagen nach Vertragsschluss und ggf. nach Zahlungseingang.
2. Höhere Gewalt und Leistungsstörungen:
Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige nicht von KI-Tech zu vertretende Umstände (z. B. Arbeitskämpfe, behördliche Anordnungen, Stromausfälle, Serverstörungen, Verzögerungen bei Drittanbietern) berechtigen KI-Tech, die Erbringung der Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder, soweit die Leistung unmöglich wird, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesen Fällen ausgeschlossen, es sei denn, KI-Tech hat die Umstände vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden:
Der Kunde verpflichtet sich, KI-Tech sämtliche für die Leistungserbringung relevanten Informationen und Daten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen sowie alle notwendigen Mitwirkungshandlungen (z. B. Freigaben, Zugangsdaten) zu erbringen.
Verzögerungen, die auf fehlende oder verspätete Mitwirkungshandlungen des Kunden zurückzuführen sind, verlängern die Leistungsfristen angemessen. Darüber hinaus hat der Kunde KI-Tech den hierdurch entstehenden Mehraufwand nach den vereinbarten Stundensätzen oder Kostenansätzen zu vergüten.
§ 6 Datenschutz, Datensicherheit und Verarbeitung von Kundendaten
1. Datenschutz:
KI-Tech verarbeitet personenbezogene Daten unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung unter https://kitechconsulting.de/datenschutz.
2. Serverstandorte und Sicherheitsmaßnahmen:
KI-Tech nutzt zur Datenverarbeitung und -speicherung u. a. die Infrastruktur von Google Cloud innerhalb der Europäischen Union. KI-Tech setzt technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) nach Art. 32 DSGVO ein, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.
Ungeachtet dessen bleibt der Kunde für die Einhaltung rechtlicher Vorgaben bei seiner eigenen Datenverarbeitung (z. B. Einholung von Einwilligungen, Erfüllung von Informationspflichten) eigenverantwortlich.
3. Speicherung und Löschung:
Daten des Kunden werden nur so lange gespeichert, wie dies für die vertraglich vereinbarten Zwecke oder aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (z. B. gemäß § 147 AO) erforderlich ist.
Nach Wegfall des jeweiligen Zwecks oder Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht, sofern der Kunde nicht schriftlich eine Verlängerung der Speicherung wünscht.
4. Auftragsverarbeitung:
Soweit KI-Tech im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, werden die Parteien eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abschließen.
§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung
1. Vertragsdauer:
Die Vertragslaufzeit wird individuell vertraglich vereinbart. Sie kann sich z. B. auf unbestimmte Zeit oder auf einen festen Zeitraum (z. B. monatlich, jährlich) belaufen.
2. Kündigungsfrist:
Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, beträgt die ordentliche Kündigungsfrist 1 Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit. Die Kündigung hat in Schriftform (E-Mail ausreichend) zu erfolgen.
3. Außerordentliche Kündigung:
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine Partei wiederholt oder schwerwiegend gegen Vertragspflichten verstößt und dieser Verstoß auch nach angemessener Fristsetzung nicht behoben wird.
§ 8 Eigentums- und Nutzungsrechte
1. Rechte an Software und Entwicklungen:
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, verbleiben sämtliche Urheber-, Schutz- und sonstigen Eigentumsrechte an der von KI-Tech erstellten oder zur Verfügung gestellten Software, Dokumentation, Skripten und sonstigen Arbeitsergebnissen bei KI-Tech.
Der Kunde erhält an diesen Arbeitsergebnissen lediglich das einfache, nicht übertragbare und nicht ausschließliche Nutzungsrecht, soweit dies für die vertraglich vereinbarte Leistung erforderlich ist.
2. Quellcode und Weitergabe:
Die Herausgabe des Quellcodes ist nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich im Vertrag oder Pflichtenheft vereinbart wurde.
Eine Weitergabe an Dritte, ein Vertrieb, eine Unterlizenzierung oder eine sonstige Nutzung, die über das vertraglich gestattete Maß hinausgeht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von KI-Tech zulässig.
3. Open-Source-Komponenten:
Soweit Open-Source-Software eingesetzt wird, gelten vorrangig die entsprechenden Open-Source-Lizenzbestimmungen. KI-Tech informiert den Kunden über deren wesentliche Inhalte und stellt die Lizenzbedingungen zur Verfügung.
Der Kunde verpflichtet sich, die entsprechenden Lizenzbestimmungen einzuhalten.
§ 9 Haftung und Haftungsbeschränkung
1. Unbeschränkte Haftung:
KI-Tech haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
2. Haftung für leichte Fahrlässigkeit:
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung von KI-Tech auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; höchstens jedoch bis zur Höhe der vom Kunden im letzten Vertragsjahr an KI-Tech gezahlten Netto-Gesamtvergütung.
Eine weitergehende Haftung besteht nicht. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
3. Ausschluss sonstiger Haftung:
Für reine Vermögensschäden, Datenverluste (sofern der Kunde nicht für eine angemessene Datensicherung gesorgt hat), entgangenen Gewinn sowie für Schäden infolge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände haftet KI-Tech nur im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen.
Ansprüche aus Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
4. Freistellung bei Drittschäden:
Verstößt der Kunde gegen gesetzliche Bestimmungen oder Rechte Dritter (z. B. Marken-, Datenschutz- oder Urheberrechte) und wird KI-Tech deshalb von Dritten in Anspruch genommen, stellt der Kunde KI-Tech auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen frei, sofern der Kunde den Verstoß zu vertreten hat.
§ 10 Vertraulichkeit
1. Geheimhaltungspflichten:
Die Parteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden. Als vertrauliche Informationen gelten alle nicht offenkundigen kaufmännischen, finanziellen und technischen Informationen sowie Geschäftsgeheimnisse und Betriebsgeheimnisse.
Ausnahmen. Die Geheimhaltungspflicht entfällt, wenn und soweit nachgewiesen werden kann, dass die betreffenden Informationen. Bereits vor Offenlegung durch die andere Partei bekannt oder zugänglich waren,
rechtmäßig von Dritten erlangt wurden, ohne dass eine Verletzung von Geheimhaltungspflichten vorliegt,
ohne Verschulden oder Zutun der empfangenden Partei öffentlich bekannt sind oder werden,
aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder vollstreckbarer behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen offenlegt werden müssen.
2. Dauer:
Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt über das Vertragsende hinaus und bleibt solange bestehen, wie an den Informationen ein berechtigtes Interesse zur Geheimhaltung besteht.
§ 11 Besondere Bestimmungen für KI-Telefonassistent
1. Leistungsbeschreibung und Projektablauf
1.1 Der KI-Telefonassistent ist eine von KI-Tech bereitgestellte Software- bzw. KI-Lösung, die (teil-)automatisierte Telefongespräche durchführen kann. Die genauen Leistungsmerkmale (z. B. Gesprächsabläufe, Dialogskripte, Interaktionsvarianten) werden in einem individuellen Angebot, Pflichtenheft oder einer Leistungsbeschreibung vereinbart.
1.2 Grundlage für das Angebot sind Vorgespräche und Checklisten, anhand derer die Anforderungen des Kunden definiert werden. Auf dieser Basis wird ein maßgeschneidertes Konzept und Pflichtenheft erstellt.
1.3 Der Projektablauf umfasst üblicherweise folgende Phasen:
Anforderungsanalyse (gemeinsame Definition der Zielsetzung, Gesprächslogik, Sicherheits- und Datenschutzanforderungen),
Konzept und Pflichtenheft (detaillierte Festlegung der technischen und organisatorischen Umsetzung),
Programmierung und Implementierung (Entwicklung individueller Skripte, Anpassung bestehender KI-Module),
Integration und Test (Einbindung in die Systemumgebung des Kunden, Funktionstests, eventuelle Abnahmeprozesse),
Go-Live (Freigabe für den produktiven Betrieb).
2. Skripterstellung und KI-Controller
2.1 Die Erstellung und Pflege der Gesprächsskripte erfolgt auf Basis der schriftlich vereinbarten Anforderungen (Pflichtenheft). Anpassungen oder Erweiterungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert vergütet.
2.2 Optional bietet KI-Tech einen sogenannten „KI-Controller“-Service an. Dabei stellt KI-Tech auf Wunsch Personal oder automatisierte Tools bereit, die den KI-Telefonassistenten kontinuierlich überwachen, optimieren und bei Bedarf neue Prompts erstellen bzw. bestehende Skripte anpassen. Dieser Service wird nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung (z. B. Wartungs- oder Support-Vertrag) erbracht.
3. Individuelle Support- und Wartungsverträge
3.1 Wartung, Support und regelmäßige Updates für den KI-Telefonassistenten sind nicht automatisch Bestandteil des einmaligen Kauf- oder Einrichtungsentgelts. Sie können jedoch im Rahmen eines individuellen Wartungs- oder Supportvertrags vereinbart werden.
3.2 Bei Abschluss eines Wartungsvertrags werden insbesondere Reaktionszeiten, Update-Zyklen, Sicherheitsaudits und sonstige Serviceleistungen definiert. Die Vergütung hierfür erfolgt je nach Vereinbarung monatlich, jährlich oder projektbezogen.
4. Betriebsumgebung und Infrastruktur
4.1 Der KI-Telefonassistent kann wahlweise in der Cloud (z. B. Google Cloud) oder in der lokalen Infrastruktur des Kunden installiert werden, sofern die technischen Voraussetzungen erfüllt sind.
4.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine IT-Umgebung die notwendigen Mindestanforderungen (z. B. Hardware, Betriebssystem, Netzwerkanbindung) erfüllt und regelmäßig aktualisiert wird, um einen reibungslosen Betrieb zu gewährleisten.
5. Einhaltung von Telekommunikations- und Datenschutzvorschriften
5.1 Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass beim Einsatz des KI-Telefonassistenten alle einschlägigen telekommunikations- und datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden (z. B. Information der Gesprächspartner über eine KI-gesteuerte Kommunikation, Einwilligungen bei Aufzeichnungen etc.).
5.2 KI-Tech stellt ausschließlich das technische System zur Verfügung und haftet nicht für Rechtsverstöße, die sich aus einem rechtswidrigen oder unsachgemäßen Einsatz durch den Kunden ergeben.
6. Haftungsbeschränkung bei KI-gesteuerten Gesprächen
6.1 KI-Tech gewährleistet die Funktionalität des KI-Telefonassistenten im Rahmen der vereinbarten Spezifikationen, übernimmt jedoch keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit oder rechtliche Zulässigkeit der geführten Gespräche.
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, den KI-Telefonassistenten regelmäßig zu überwachen und zu testen, um Fehler, Missverständnisse oder rechtswidrige Inhalte frühzeitig zu erkennen und abzustellen.
6.3 Soweit KI-Tech im Rahmen eines KI-Controller- oder Wartungsvertrags eine Überwachung übernimmt, beschränkt sich diese auf die vertraglich festgelegten Punkte (z. B. Prompt-Anpassungen, Erkennung von Fehlfunktionen). Eine generelle Haftung für sämtliche Gesprächsinhalte wird hierdurch nicht begründet.
§ 12 Kundendienst
1. Erreichbarkeit:
Bei technischen Problemen, Fragen oder Reklamationen steht der Kundendienst von KI-Tech werktags (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Berlin) zwischen 9:00 und 17:30 Uhr zur Verfügung.
Telefon: +49 30 814533240
E-Mail: [[email protected]]
2. Reaktionszeiten:
Anfragen, die außerhalb der regulären Supportzeiten eingehen, werden schnellstmöglich am folgenden Werktag bearbeitet. Es wird ein (SLA) vereinbart beim Vertragsabschluss.
§ 13 Gerichtsstand, Rechtswahl und Schlussbestimmungen
1. Anwendbares Recht:
Auf diese AGB und alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
2. Gerichtsstand:
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit zulässig, Berlin.
3. Salvatorische Klausel:
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel möglichst nahekommt.
4. Schriftform:
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
5. Priorität individueller Abreden:
Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB, sofern sie schriftlich vereinbart wurden.
Stand: 12.03.2025